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12. März 2013 – Tax
Musterverfahren: Notarkosten bei Betriebsübertragung an die nächste Generation

Mit einem neuen Musterverfahren geht der Bund der Steuerzahler der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebes an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind. Rechtsberatung und notarielle Beurkundungen von Verträgen verursachen hohe Kosten. Nach Auffassung des BdSt sollten Notar- und Rechtsberatungskosten bei Übertragung eines Betriebes oder Betriebsanteils als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Bei der stetig wachsenden Zahl der Unternehmensnachfolgen sei eine eindeutige Rechtslage bei der Übertragung eines Betriebes an die nächste Generation wichtig.

Die Finanzverwaltung stellt sich bislang quer, diese Kosten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung behandelt die Betriebsübergabe als rein privaten Vorgang und verweigert deshalb die steuerliche Anerkennung der Kosten. Nun soll der BFH (Az. IV R 44/12) klären, ob der Steuerzahler die anfallenden Kosten absetzen darf.

Im aktuellen Fall hatte ein Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung, die in diesem Zusammenhang entstanden waren, will das Finanzamt nicht bei der Personengesellschaft als Betriebsausgabe berücksichtigen.