Aktuelles

8. Januar 2013 – Tax
Neue Regelungen 2013 im Steuerrecht

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013 Der Grundfreibetrag soll für Erwachsene in zwei Schritten angehoben werden. 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Zum 1. Januar 2013 kommt die elektronische Lohnsteuerkarte. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.

Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung

Die Bundesregierung will sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligen. Der Anteil, den der Bund übernehmen will, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 will der Bund die Ausgaben komplett erstatten. Dadurch sollen die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlastet werden.

Erleichterter Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden

Ab Januar 2013 gilt ein besonderer Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte Versicherung – die so genannte Mehrgefahrenversicherung.

Gegen Geldwäsche bei Online-Glückspielen

Geldwäsche über Online-Glückspiele soll verhindert werden. Daher müssen sich diejenigen, die sich im Internet an Glücksspielen beteiligen wollen, künftig unter ihrem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.

Elektro- und Brennstoffzellen-Autos Kfz-steuerfrei

Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-Pkw fünf Jahre steuerfrei. Für den so genannten Pkw-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des “Regierungsprogramms Elektromobilität” um.