Gemäß § 203 Absatz 2 BewG hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2013 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 Prozent errechnet.