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13. November 2012 – Tax
Teilweise beruflich bedingte Reise mit Lebensgefährten – kein generelles Abzugsverbot der Reisekosten

Unternimmt der Steuerpflichtige zusammen mit seinem Lebensgefährten eine Reise, bei der einige Reisetage beruflichen Zwecken vorbehalten sind, sind die Reisekosten entsprechend dem beruflichen Anteil als Werbungskosten absetzbar. So entschied der BFH (Az. III B 21/12).

Die Klägerin ist Sozialpädagogin und beschäftigt sich seit 2001 mit dem Verfassen eines Romans, der u. a. in Neuseeland, Australien und Chile spielt. Sie verreiste im Streitjahr zusammen mit ihrem Lebensgefährten nach Neuseeland und Australien. Neben einem normalen Touristenprogramm hat die Klägerin ausweislich ihres selbst erstellten Reiseplans an 4 Tagen Recherchen im Stadtarchiv von Auckland für das Buch durchgeführt. Das Finanzamt wollte die Kosten der Fahrt steuerlich aber überhaupt nicht anerkennen.

Der BFH entschied, der Klägerin Reisekosten in Höhe der auf die Recherchetage entfallenden Reisekosten sowie einen entsprechenden Anteil an den An- und Abreisekosten als Werbungskosten anzuerkennen. Es sei nicht erkennbar, warum die private Mitveranlassung einer Reise mit der Teilnahme des Partners zu einem generellen Abzugsverbot oder einer – gemessen an zeitlich feststehenden und deshalb trennbaren beruflichen und privaten Reiseteilen – geringeren Berücksichtigung der Kosten der Hin- und Rückreise führen solle.