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13. November 2012 – Tax
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Die Neuregelung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsmäßig. So das FG Münster
(Az. 10 K 4664/10).

Die Klägerin vermietete zahlreiche angemietete Geschäftsräume an mit ihr verbundene Unternehmen weiter. Das Finanzamt rechnete dem Gewerbeertrag der Klägerin für das Jahr 2008 ein Viertel von 13/20
(= 16,25 %) der von ihr getragenen Mietzinsen auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes hinzu. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck die Weitervermietung nicht erfasse und überdies verfassungswidrig sei.

Das FG folgte dieser Ansicht nicht. Die für angemietete Grundstücke gezahlten Mietzinsen seien nach dem Gesetzeszweck auch dann anteilig hinzuzurechnen, wenn die Grundstücke weitervermietet werden. Die Hinzurechnung des in den Mieten steckenden Finanzierungsanteils führe zu einer Gleichstellung mit solchen Betrieben, die eigene Immobilien vermieten. Die einschlägige Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig. Die Ausdehnung des Hinzurechnungstatbestands durch die Neuregelung verstoße insbesondere nicht gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Gesetzgeber habe mit 16,25 % auch keinen realitätsfremden Finanzierungsanteil berechnet.