Die Papier-Lohnsteuerkarte für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber wird künftig durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Das BMF hat den Entwurf eines “Startschreibens” für das neue Verfahren mit dem Stand vom 02.10.2012 veröffentlicht, wie es nach Erlass des Jahressteuergesetzes 2013 gelten soll. Erstmals nutzbar soll das ELStAM-Verfahren ab dem 01.11.2012 sein. (Az. IV C 5 – S-2363 / 07 / 0002-03).
Ab diesem Zeitpunkt sollen Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale für ihre Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abrufen können. Das ELStAM-Verfahren soll im Laufe des Jahres 2013 eingeführt werden und ab 2014 verpflichtend sein. Grundsätzlich sollen Arbeitgeber den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31.12.2012 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird und sonstige Bezüge, die nach diesem Datum zufließen, mit diesem Verfahren erfassen. Die Übergangsfrist von einem Jahr soll den Umstieg erleichtern und die technischen und organisatorischen Probleme vermeiden, die bei einem gleichzeitigen Umstieg aller Arbeitgeber zu einem bestimmten festen Termin entstehen könnten.