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2. Oktober 2012 – Audit
BFH Urteil vom 06.06.2012 – I R 99/10 (veröffentlicht am 05.09.2012) Rückstellungen Kapitalgesellschaften vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden

In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i.S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenden Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen, grundsätzlich auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden.