Der Bundesverband deutscher Banken weist in einer Presse-Info darauf hin, dass Privatanleger, die angesichts des Höhenflugs des Goldpreises, Goldbarren oder Goldmünzen mit Gewinn verkaufen wollen, die Spekulationsfrist beachten sollten.
Die Spekulationsfrist beträgt ein Jahr. Würden zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen, wäre ein Veräußerungsgewinn durch den Verkauf von Gold grundsätzlich einkommensteuerpflichtig und müsse entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.
Dies gilt aber nur, wenn die jährliche Freigrenze von 600 Euro überschritten wird. Abwarten kann sich daher lohnen. Denn nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr sind Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Goldbarren und Goldmünzen grundsätzlich steuerfrei.