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8. August 2012 – Legal
Neuregelung gegen Abofallen ab 1. August in Kraft

Im Internet wird Vieles als “kostenlos” beworben. Das Kleingedruckte enthält dann oft eine Zahlungspflicht. Bisher konnten Verbraucher ohne juristische Fachkenntnisse nicht sicher sagen, ob dadurch wirklich ein Vertrag zustande gekommen war. Oft haben sie dann gezahlt, um Ärger zu vermeiden.

Zum 01.08.2012 tritt nun das Gesetz gegen Kostenfallen in Kraft. Damit wird dieser verbreiteten, unseriösen Praxis im Internet ein Riegel vorgeschoben. Mit dem neuen Gesetz gegen Kostenfallen ist leicht zu erkennen, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. Denn nur, wenn der Bestellknopf deutlich auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat, kann ein wirksamer Vertrag zustande kommen. Fehlt diese Information oder ist sie versteckt, muss der Verbraucher auch nichts zahlen. Der Button muss eindeutig deutlich machen, wenn man jetzt klickt, kostet es!