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26. Juni 2012 – Tax
Grunderwerbsteuerfreiheit bei Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten

Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war. So entschied das Hessische FG (Az. 5 K 2338/08).

Die Klägerin und ihr Ehemann waren gemeinsam Eigentümer eines Hausgrundstücks. Bei der Scheidung 2005 war die Aufteilung des gemeinsamen Ehevermögens noch nicht getroffen worden. Der Mann wohnte weiterhin in der einen Haushälfte, während die andere Haushälfte von der Mutter der Klägerin bewohnt wurde. Im Jahr 2007 übertrug der Ehemann seine Haushälfte an die Klägerin. Zwei Monate zuvor war die Mutter der Klägerin verstorben. Der Mann wollte zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin in ein neu gebautes Haus ziehen. Das Finanzamt versagte die Grunderwerbsteuerbefreiung. Die Klägerin machte dagegen geltend, dass es sich um den klassischen Fall einer Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung handele, der von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sei.

Das FG entschied im Sinne des Finanzamtes. Zwar sei der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ohne zeitliche Beschränkung von der Besteuerung ausgenommen. Hier fehle es jedoch an der erforderlichen Ursächlichkeit der Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung. Anlass für die Vermögensübertragung sei eine gravierende Veränderung der Lebensverhältnisse, der Tod der Mutter, gewesen und nicht die ehelichen Beziehungen der früheren Eheleute.