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16. April 2012 – Tax
Zweitwohnung aus beruflichen Gründen – mit doppelter Haushaltsführung

Die Kosten für eine aus beruflichen Gründen am Arbeitsort unterhaltene Zweitwohnung können steuermindernd geltend gemacht werden. Eine doppelte Haushaltsführung können Verheiratete wie auch Singles haben. Wichtig ist insbesondere bei Singles, dass sie am Heimatort tatsächlich eine eigene Wohnung haben und nicht nur in einen fremden Haushalt – wie z. B. den der Eltern – eingegliedert sind. Bei einer Einliegerwohnung oder Zimmern im elterlichen Haus erleichtert der Nachweis einer Kostenbeteiligung die Anerkennung.

Zum Zeitpunkt der Begründung der doppelten Haushaltsführung muss eine berufliche Veranlassung für die Zweitwohnung bestanden haben. Die Zweitwohnung muss am Beschäftigungsort liegen. Besondere Ausstattung oder Qualität ist nicht erforderlich; auch ein Hotel oder ein möbliertes Zimmer wird als Unterkunft anerkannt.

Es können angemessene Kosten für die Zweitwohnung (d. h. für bis zu 60 qm Wohnfläche) sowie die Kosten für die Familienheimfahrten mit dem Pauschbetrag von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Die erste und die letzte Fahrt zur Zweitwohnung können mit den tatsächlichen Kosten oder pauschal mit 0,30 Euro pro km angesetzt werden. Auch gewisse Aufwendungen für die Zweitwohnung (Maklerkosten bei Mietwohnung, gewisse Möblierung) können abgesetzt werden.