Aktuelles

29. März 2012 – Tax
Arbeitgeber darf demnächst Smartphones und Software steuerfrei an Arbeitnehmer überlassen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach demnächst die Überlassung von Software durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter sowie die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten, wie z. B. Smartphones oder Tablets für den Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden.

Die Parteien des Bundestages waren im Prinzip alle für eine solche Regelung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linksfraktion enthielten sich bei der Abstimmung. Sie hatten Bedenken, dass die Steuerfreiheit dieser Arbeitgeberleistungen als “Steuersparmodell” missbraucht werden könnte. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden.

Als Hauptgrund für die Einführung der Steuerfreiheit wird insbesondere der Aspekt der Steuervereinfachung genannt. Daneben wird sie aber auch damit begründet, dass man die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern wolle.