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7. März 2012 – Tax
Ab Juli kein Umsatzsteuerprivileg für Pferde mehr

Der bislang beim Verkauf von Pferden geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % wird voraussichtlich ab dem 01.07.2012 der Vergangenheit angehören. Der Deutsche Bundestag hat eine Erhöhung auf den regulären Umsatzsteuersatz von 19 % auf den Weg gebracht.

Die Änderung geschieht allerdings nicht ganz freiwillig. Der EuGH hatte zuvor festgestellt, dass die bestehende Privilegierung gegen das EU-Recht verstößt. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz sei danach nur dann zulässig, soweit das einzelne Tier in der Landwirtschaft oder zur Fleischproduktion genutzt werde. Der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft ist aber hierzulande verschwindend klein und an der Gesamtfleischerzeugung haben sie nur einen Anteil von 0,037 %.

Da Strafzahlungen durch die EU drohen, wenn die Änderung des Umsatzsteuersatzes nicht zügig umgesetzt wird, hat die Bunderegierung diese an ein Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes “angehängt”.

Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes einen Mehrerlös von 10 Mio. Euro im Jahr.