Wenn das Finanzamt versehentlich in einer Anrechnungsverfügung zu viel Lohnsteuer anrechnet und deswegen dem Steuerpflichtigen Lohnsteuer erstattet, kann es diese nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids wegen Verjährung nicht mehr zurückfordern. So entschied der BFH (Az. VII R 55/10).
Das Finanzamt hatte in einem Einkommensteuerbescheid den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen tatsächlich abgeführten Steuern auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Der Fehler beruhte auf einer falschen Eingabe durch das Finanzamt. Das führte zu einer hohen Steuererstattung. Nachdem mehr als fünf Jahre seit der letzten Änderung des Einkommensteuerbescheids vergangen waren, stellte das Finanzamt den Fehler im Bescheid fest. Es erließ eine neue Abrechnungsverfügung und verlangte den überzahlten Betrag zurück.
Der BFH entschied zugunsten des Steuerpflichtigen. Der Rückzahlungsanspruch sei durch Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist erloschen. Denn Sinn und Zweck der Frist sei die endgültige Rechtssicherheit nach Fristablauf.