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31. Januar 2012 – Legal
Handynutzung auf Arbeitgeberkosten kann Kündigungsgrund sein

Eine ausgiebige Nutzung des Diensthandys für Auslandstelefonate im Urlaub kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 17 Sa 153/11).

Der Kläger war als Hubwagenfahrer bei der Lufthansa-Service-Gesellschaft beschäftigt. Um auf dem Rollfeld stets erreichbar zu sein, hatte ihm sein Arbeitgeber ein Diensthandy zur Verfügung gestellt. Nach einem Urlaub traf beim Arbeitgeber eine Rechnung des Telefonproviders von über 500 Euro für Auslandstelefonate für dieses Handy ein. Es stellte sich heraus, dass der Kläger in 113 Fällen das Handy privat genutzt hatte. Der Arbeitgeber nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung.

Zu Recht, wie nun das LAG entschied. Die ausgiebige Privatnutzung eines nur für den dienstlichen Gebrauch überlassenen Handys stelle eine so gravierende Pflichtverletzung dar, dass sie eine fristlose Entlassung rechtfertige. Bei der Interessenabwägung war es anders als das Arbeitsgericht in der ersten Instanz der Ansicht, dass eine Abmahnung nicht ausreichend gewesen wäre, da einem Arbeitnehmer auch so klar sein müsse, dass ein Arbeitgeber keine Privatnutzung im Wert von mehreren Hundert Euro billigt. Auch die Tatsache, dass der Kläger mehr als 25 Jahre im Betrieb beschäftigt ist, wertete es geringer als die erhebliche Pflichtverletzung.