Im Steuerbürokratieabbaugesetz bzw. im Jahressteuergesetz 2010 ist festgelegt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmen die Jahressteuererklärung an das Finanzamt nicht mehr auf Papier, sondern nur noch elektronisch übermitteln müssen.
Dies betrifft die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, und aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit sowie die Erklärungen zur Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Feststellungserklärungen und ebenso die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).