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27. Januar 2017 – Tax
Senkung der Steuerlast durch Nutzung der Freibeträge der Kinder

Kapitalvermögen an Kinder verschenken und damit Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen.

Jedem Kind stehen folgende Freibeträge zu:
• Grundfreibetrag: 8.820 Euro
• Sparer-Pauschbetrag: 801 Euro
• Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro

Insgesamt steuerfrei (pro Kind): 9.657 Euro.

Wenn Kinder ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben, wie Zinsen, Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen, wie z. B. Gewinne aus der Veräußerung von nach 2008 erworbenen Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Fonds, sind diese bis zur Höhe von 9.657 Euro im Jahr 2017 steuerfrei.

Außerdem ist die Schenkung von Kapitalvermögen an jedes Kind bis zu einem Betrag von 400.000 Euro schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Die Schenkung muss allerdings zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sein und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden. Mindestvoraussetzung dafür ist ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes. Ein formloser Schenkungsvertrag ist zum Nachweis beim Finanzamt sinnvoll.

Dabei sollte beachtet werden, dass das Kind bei zu hohen Einkünften eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss und auch für andere Fördermaßnahmen (wie z.B. BAföG) bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten sind.